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   BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R   

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BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R (https://dejure.org/2001,960)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R (https://dejure.org/2001,960)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2001 - B 6 KA 90/00 R (https://dejure.org/2001,960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersgrenze - Zugangsgrenze - Zulassungsverfahren - Ärztezulassung - Zulassungsvoraussetzung

  • Judicialis

    Ärzte-ZV § 17; ; Ärzte-ZV § 18; ; Ärzte-ZV § 19; ; Ärzte-ZV § 20; ; Ärzte-ZV § 21; ; Ärzte-ZV § 22; ; Ärzte-ZV § 23; ; Ärzte-ZV § 24; ; Ärzte-ZV § 25; ; Ärzte-ZV § 19 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersgrenze bei der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze von 55 Jahren: Auslegung der Zulassungsverordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Der Senat hat dementsprechend etwa zu der - seit dem 1.1.2007 nicht mehr bestehenden - mit Vollendung des 55. Lebensjahres eintretenden Zulassungssperre mit Urteil vom 12.9.2001 entschieden, dass es ausreiche, wenn der Arzt bis zu diesem Zeitpunkt seine Zulassung beantrage und materiellrechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfülle, die Nachweise hierfür aber nachreiche (BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 36 ff; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 19) .

    Dabei ist für den Ausschluss von Vertrauensgesichtspunkten nur insoweit Raum, als, wie dies im Urteil zur Altersgrenze von 55 Jahren ausgeführt wurde (BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39) , Zulassungsanträge auf Vorrat verhindert werden sollen.

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Unverträglich wäre es, wenn das MVZ eine frei werdende Arztstelle "auf Vorrat" vorhalten und nach seinem Belieben erst später (oder gar nicht) wiederbesetzen könnte (gegen das Erlangen von Vertragsarztsitzen bzw Arztstellen "auf Vorrat" vgl zB BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39; BSGE 89, 134, 142 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 27; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 20 am Ende; BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 28 am Ende) .

    Gewahrt ist die Sechs-Monats-Frist, wenn der Antrag auf Nachbesetzung binnen dieser Frist dem ZA in vollständiger Form zugegangen ist und auch alle materiellen Voraussetzungen erfüllt hat (Fortführung von BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 37 ff und BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 18 ff; zum Erfordernis, das Verfahren dann auch zügig weiterzubetreiben, siehe BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 20 f iVm 28 ff) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur ehemals geltenden 55-Jahres-Zugangsgrenze (vgl BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39) hat der Senat eine Verlängerung der Drei-Monats-Frist des § 19 Abs. 3 Ärzte-ZV allerdings davon abhängig gemacht, dass der Ruhensantrag bis zum letzten Tag der Frist gestellt worden ist.
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Ein längeres Offenhalten eines Vertragsarztsitzes bzw einer Arztstelle wäre schließlich aus der Sicht sachgerechter Bedarfsplanung sowie realitätsnaher Berechnung des Versorgungsgrades schwerlich tolerabel: Arztstellen, die vorhanden sind, aber nicht besetzt werden, müssten in der Bedarfsplanung wohl wie besetzte Stellen gewertet werden; sie würden dadurch den Versorgungsgrad rechnerisch - aber der Realität zuwider - erhöhen und somit das Bild der tatsächlichen Versorgung verfälschen (BSG vom 19.10.2011 aaO RdNr 24; zur Unzulässigkeit des Vorhaltens von Vertragsarztsitzen "auf Vorrat" vgl zB BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39; BSGE 89, 134, 142 f = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 27; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 16 RdNr 20 am Ende; BSGE 107, 56 = SozR 4-5520 § 20 Nr. 3, RdNr 28 am Ende) .
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ausdrücklich angeordnet ist oder wenn sich aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung oder aus anderen Umständen ergibt, dass für die Erfüllung einzelner Anspruchsvoraussetzungen ausnahmsweise ein früherer Zeitpunkt maßgebend sein soll (vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 12. September 2001 - BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften über die Altersgrenze für die Zulassung als Vertragsarzt; Urteile des BVerwG vom 18. November 1997 - Buchholz 402.240 § 20 Nr. 4 und vom 30. April 1998 - Buchholz 402.240 § 23 Nr. 7 zur Maßgeblichkeit des Antragszeitpunkts für die Frage der Minderjährigkeit eines Bewerbers um eine Aufenthaltserlaubnis).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung -

    Die 55-Jahre-Zugangsgrenze als solche ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, wie der Senat und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt haben (BVerfGE 103, 172, 182 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 25 ff; ebenso schon vorher die Rspr des BSG, s BSGE 73, 223, 225 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 3 ff, und zuletzt BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 36 f mwN).

    Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte berufliche Betätigungsfreiheit ist zur Sicherung besonders wichtiger Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt (dazu zusammenfassend BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 37).

    Dadurch soll der Gefahr entgegenwirkt werden, dass Vertragsärzte vorrangig ihr Leistungs- und Einkommensvolumen ausweiten wollen und dabei das Gebot wirtschaftlicher Behandlungs- und Verordnungsweise vernachlässigen (vgl dazu BVerfGE 103, 172, 190 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 31 f und BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 37 mit weiteren BSG-Angaben).

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags -

    In diese Reihe verfassungskonform-einschränkender Auslegungen von Zulassungsbeschränkungen fügt sich das Urteil des BSG vom 12.9.2001 ein: Das BSG modifizierte die mit Vollendung des 55. Lebensjahres eintretende Zulassungssperre dahin, dass es ausreiche, wenn der Arzt bis zu diesem Zeitpunkt seine Zulassung beantragte und materiellrechtlich alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllte, die Nachweise hierfür aber nachreiche (BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 36 ff, 39 f) .

    Hat ein Zulassungsbewerber aber den Antrag auf Registereintragung rechtzeitig gestellt und alles ihm Zumutbare zur Beschaffung der fehlenden Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen getan und waren diese materiellrechtlich bereits im Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsantrags erfüllt, so kann nicht von einem unzulässigen Antrag auf Vorrat gesprochen werden (zu dieser Rechtsfigur vgl zB BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 39) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 3 KA 12/18

    Nachbesetzung einer Arztstelle; Fristgerechter Eingang eines vollständigen

    Ergänzend hierzu hat es in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2011 (aaO) auf seine vorangegangene Rechtsprechung zum Zulassungsrecht verwiesen, in der ausdrücklich dargelegt worden ist, dass ein formell wirksamer Antrag nur vorliegt, wenn ihm die nach der Ärzte-ZV erforderlichen Angaben zu entnehmen und die nötigen Unterlagen beigefügt sind (SozR 3-5520 § 25 Nr. 5; vergleichbar: SozR 4-2500 § 95 Nr. 16).

    Das könnte dafür sprechen, einen entsprechenden Antrag als rechtsmissbräuchlich anzusehen, was das BSG (SozR 3-5520 § 25 Nr. 5) in Fällen angenommen hat, in denen der Antrag nicht auf eine vertragsärztliche Tätigkeit gerichtet ist, die "alsbald" aufgenommen wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 5158/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - 55-Jahre-Altersgrenze - unbillige

    Die 55-Jahre-Zugangsgrenze als solche ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt haben (BVerfGE 103, 172, 182 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 25 ff; ebenso schon vorher die Rspr. des BSG, BSGE 73, 223, 225 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 3 ff, und zuletzt BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 36 f; BSG vom 28.04.2004, B 6 KA 9/03 R m.w.N.).

    Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte berufliche Betätigungsfreiheit ist zur Sicherung besonders wichtiger Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt (dazu zusammenfassend BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 37).

    Dadurch soll der Gefahr entgegenwirkt werden, dass Vertragsärzte vorrangig ihr Leistungs- und Einkommensvolumen ausweiten wollen und dabei das Gebot wirtschaftlicher Behandlungs- und Verordnungsweise vernachlässigen (vgl. dazu BVerfGE 103, 172, 190 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 31 f und BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S 37 mit weiteren BSG-Angaben).

  • LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 41/03

    Bedarfsabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Nichtzulassung

    Die 55 Jahre-Zugangsgrenze als solche ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt haben (BVerfGE 103, 172, 182 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S.25 ff; ebenso schon vorher die Rechtsprechung des BSG, siehe BSGE 73, 223, 225 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S.3 ff, und zuletzt BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S.36 f m.w.N.).

    Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte berufliche Betätigungsfreiheit ist zur Sicherung besonders wichtiger Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt (dazu zusammenfassend BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S.37).

    Dadurch soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Vertragsärzte vorrangig ihr Leistungs- und Einkommensvolumen ausweiten wollen und dabei das Gebot wirtschaftlicher Behandlungs- und Verordnungsweise vernachlässigt wird (vgl. BVerfGE 103, 172, 190 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S.31 f und BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 5 S.37 m.w.BSG-Angaben).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 11 KA 6/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 7 KA 132/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung - rechtzeitige

  • SG Marburg, 24.11.2014 - S 12 KA 531/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisverlegung - Unzulässigkeit eines Antrags auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 29/05

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Verlängerung der Frist zur Aufnahme der

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - L 4 B 489/07

    Vorläufige Verlängerung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2005 - L 7 KA 9/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Eingang - Zulassungantrag - rückwirkende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 142/09

    Anerkennung als Belegarzt; Belegarztvertrag; notwendige Beiladung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ablehnung der Zulassung wegen

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 1/15

    Vertragsarztrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 7 B 153/07

    Vertragsärztliche Versorgung - 68-Jahres-Altersgrenze für Vertragsärzte -

  • SG Marburg, 26.11.2014 - S 12 KA 539/13

    1. Ein Job-Sharing-Verhältnis begründet nur dann einen vorrangigen Anspruch auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 360/03

    Beendigung der Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit wegen

  • LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 60/01

    Anspruch auf Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung; Beschränkte

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 35/06 B
  • SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 191/11

    Teilnahme an einer fachärztlich-orthopädischen Versorgung nach der

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - L 5 KA 2841/01
  • SG Düsseldorf, 11.11.2015 - S 2 KA 413/14

    Anspruch eines Facharztes für Laboratoriumsmedizin auf Erteilung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 60/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2006 - L 3 KA 112/06
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